Heidelberg Cement und PERI jubeln

Martin Schrüfer,

German Innovation Award für erstes 3D-Druck-Haus

Das erste Wohnhaus aus dem 3D-Betondrucker in Deutschland wurde durch den Rat für Formgebung mit dem German Innovation Award ausgezeichnet. Das zweigeschossige Einfamilienhaus in Beckum (NRW) mit ca. 160 qm Wohnfläche besteht aus mehrschaligen Wänden, die mit Dämmmaterial oder mit Ortbeton verfüllt wurden.

© Heidelberg Cement

Das Konzept für das innovative Objekt wurde von Mense-Korte ingenieure+architekten erstellt. Der Druck erfolgte mit einem auf der Baustelle installierten Betondrucker der Firma PERI. Als Druckmaterial kam der Druckmörtel „i.tech 3D“ der Firma HeidelbergCement zum Einsatz. Gutachterlich begleitet wurde das Projekt von der TU München bzw. vom Ingenieurbüro Schießl Gehlen Sodeikat. „Mit diesem Fertigungsverfahren können Häuser schneller, wirtschaftlicher und nachhaltiger erbaut werden. Zudem erlaubt das Verfahren eine sehr individuelle Gestaltung der Wohnräume“, so die Begründung der Jury. Mit der Auszeichnung würdigt der Rat der Formgebung Projekte, die ihre Branche durch Originalität, Umsetzung und Wirksamkeit voranbringen.

Dr. Jennifer Scheydt, Leiterin der Abteilung Engineering & Innovation bei HeidelbergCement Deutschland: „Der Druck des Wohnhauses in Beckum ist ein Meilenstein für die 3D-Betondrucktechnologie. Als leistungsstarker und innovativer Partner dieses Projekts haben wir dazu beigetragen, den traditionellen Baustoff Beton an die Möglichkeiten anzupassen, die uns der 3D-Duck bietet, nämlich Anwendungsbereiche in sämtlichen Größenordnungen und Formen. Wir sind überzeugt, dass sich diese neue Art des Bauens in den nächsten Jahren durchsetzen wird.“

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Der German Innovation Award zeichnet branchenübergreifend Produkte und Lösungen aus, die sich vor allem durch Nutzerzentrierung und einen Mehrwert gegenüber bisherigen Lösungen unterscheiden. Die Jury für den German Innovation Award setzt sich aus unabhängigen, interdisziplinären Experten und Expertinnen aus Industrie, Wissenschaft, Institutionen und Finanzwirtschaft zusammen. Die Bewertung der Einreichungen erfolgt nach den Kriterien Innovationshöhe, Anwendernutzen und Wirtschaftlichkeit. Die Innovationsstrategie sollte Aspekte wie soziale, ökologische, ökonomische Nachhaltigkeit und den Energie- und Ressourceneinsatz berücksichtigen. Auch Faktoren wie Standort- und Beschäftigungspotenzial, Langlebigkeit, Marktreife, technische Qualität und Funktion, Materialität und Synergieeffekte spielen eine entscheidende Rolle im Bewertungsprozess.

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