Neue VDI-Richtlinie

Konstruktionsempfehlungen für additive Fertigungsverfahren

Die neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 3.5 gibt Konstrukteuren und Planern Empfehlungen für das Elektronen-Strahlschmelzen.

Ausschnitt aus der neuen Richtlinie zu additiven Fertigungsverfahren. (Bild: VDI)

Die Eigenschaften additiv hergestellter Bauteile sind mittlerweile so gut, dass diese häufig direkt verwendet werden können. Sie haben das Potenzial, Herstellzeit und -kosten eines Bauteils zu reduzieren und dabei dessen Funktionalität zu erhöhen. Nach dem Laser-Sintern und dem Laser-Strahlschmelzen veröffentlicht der VDI nun in seiner neuen Richtlinie 3405 Blatt 3.5 spezifische Konstruktionsempfehlungen für das Elektronen-Strahlschmelzen.

Sie soll Konstrukteuren und Fertigungsplanern eine Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben, mit der sie die additiven Fertigungsverfahren bei der Auswahl eines geeigneten Produktionsverfahrens für eine gegebene Aufgabenstellung qualifiziert berücksichtigen können. Aufbauend auf den in VDI 3405 Blatt 3 beschriebenen Besonderheiten der additiven Fertigungsverfahren gibt die neue Empfehlung ausführliche und konkrete Konstruktionsempfehlungen für das Elektronen-Strahlschmelzen.

Herausgeber ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Die Richtlinie ist wie üblich beim Beuth Verlag erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 30.09.2017. Weitere Informationen unter www.vdi.de/3405-3.5.

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